Meta verwendet ab Mai 2025 deine Instagram- und Facebook-Inhalte fürs KI-Training – So legst du Widerspruch ein
Was genau plant Meta?
Meta (also Facebook & Instagram) hat offiziell bekannt gegeben: Ab dem 27. Mai 2025 werden in Europa öffentliche Inhalte von erwachsenen Nutzerinnen und Nutzern zur Schulung seiner Künstlichen Intelligenz (KI) verwendet.
Dazu zählen:
- – Öffentliche Posts
- – Fotos
- – Reels und Stories (sofern öffentlich)
- – Kommentare und Likes
- – Interaktionen mit dem Meta-Chatbot „Meta AI“
Welche Inhalte sind betroffen?
Alle Inhalte, die nicht als privat markiert sind, können laut Meta für das KI-Training genutzt werden. Private Nachrichten und Inhalte von Minderjährigen sind davon ausgenommen.
Wichtig: Unternehmensseiten, Creator-Accounts und alle Inhalte mit „öffentlicher“ Sichtbarkeit fallen ebenfalls darunter.
Wie kannst du widersprechen?
Wenn du nicht möchtest, dass deine Inhalte für das KI-Training verwendet werden, musst du bis spätestens 26. Mai 2025 widersprechen.
Meta stellt dazu zwei Online-Formulare zur Verfügung (du musst eingeloggt sein):
Hinweis: Nach dem 26. Mai gilt dein Widerspruch nur für Inhalte, die du danach postest. Bereits veröffentlichte Inhalte könnten bereits verarbeitet worden sein.
Rechtliche Lage: DSGVO & Urteil
Meta beruft sich auf ein sogenanntes „berechtigtes Interesse“ nach Artikel 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.
Ein Eilantrag der Verbraucherzentrale NRW gegen diese Praxis wurde im Mai 2025 vom Oberlandesgericht Köln abgelehnt. Damit ist klar: Die Regelung gilt vorerst.
Fazit & unsere Empfehlung
Wir empfehlen allen:
- – Prüft eure Kontoeinstellungen
- – Reicht vorsorglich den Widerspruch ein – dauert nur 2 Minuten
- – Behaltet eure Datenhoheit – auch in der KI-Zukunft
Wenn du Fragen zum Datenschutz oder zur Social-Media-Strategie hast, melde dich gerne bei uns. Wir unterstützen dich dabei, dein digitales Profil bewusst und professionell zu gestalten.