Meta verwendet ab Mai 2025 deine Instagram- und Facebook-Inhalte fürs KI-Training – So legst du Widerspruch ein

Was genau plant Meta?

Meta (also Facebook & Instagram) hat offiziell bekannt gegeben: Ab dem 27. Mai 2025 werden in Europa öffentliche Inhalte von erwachsenen Nutzerinnen und Nutzern zur Schulung seiner Künstlichen Intelligenz (KI) verwendet.

 

Dazu zählen:

  • – Öffentliche Posts
  • – Fotos
  • – Reels und Stories (sofern öffentlich)
  • – Kommentare und Likes
  • – Interaktionen mit dem Meta-Chatbot „Meta AI“

Welche Inhalte sind betroffen?

Alle Inhalte, die nicht als privat markiert sind, können laut Meta für das KI-Training genutzt werden. Private Nachrichten und Inhalte von Minderjährigen sind davon ausgenommen.

Wichtig: Unternehmensseiten, Creator-Accounts und alle Inhalte mit „öffentlicher“ Sichtbarkeit fallen ebenfalls darunter.

Wie kannst du widersprechen?

Wenn du nicht möchtest, dass deine Inhalte für das KI-Training verwendet werden, musst du bis spätestens 26. Mai 2025 widersprechen.

Meta stellt dazu zwei Online-Formulare zur Verfügung (du musst eingeloggt sein):

Hinweis: Nach dem 26. Mai gilt dein Widerspruch nur für Inhalte, die du danach postest. Bereits veröffentlichte Inhalte könnten bereits verarbeitet worden sein.

Rechtliche Lage: DSGVO & Urteil

Meta beruft sich auf ein sogenanntes „berechtigtes Interesse“ nach Artikel 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Ein Eilantrag der Verbraucherzentrale NRW gegen diese Praxis wurde im Mai 2025 vom Oberlandesgericht Köln abgelehnt. Damit ist klar: Die Regelung gilt vorerst.

Fazit & unsere Empfehlung

Wir empfehlen allen:

  • – Prüft eure Kontoeinstellungen
  • – Reicht vorsorglich den Widerspruch ein – dauert nur 2 Minuten
  • – Behaltet eure Datenhoheit – auch in der KI-Zukunft

Wenn du Fragen zum Datenschutz oder zur Social-Media-Strategie hast, melde dich gerne bei uns. Wir unterstützen dich dabei, dein digitales Profil bewusst und professionell zu gestalten.