EU AI Act: Kennzeichnungspflicht ab 2. August 2026

Ab August gilt eine neue Pflicht – auch für Unternehmen in der Schweiz.Der EU AI Act ist bereits seit 2024 in Kraft. Ab dem 2. August 2026 wird nun ein zentraler Teil davon verbindlich: die Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte, geregelt in Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689.

Betrifft das auch mich als Schweizer Unternehmen?

Ja – und zwar unabhängig von der Rechtsform. Die Pflicht gilt für Unternehmen, Behörden, Vereine, Creator und Selbstständige gleichermassen, sobald sie als «Anbieter» oder «Betreiber» eines KI-Systems auftreten, dessen Inhalte auch Kundschaft in der EU erreichen sollen.

Massgeblich ist also nicht der Firmensitz, sondern ob der Output auf den EU-Markt zielt. Konkret heisst das: Werbematerial, das auch an EU-Kundschaft gerichtet ist, oder ein Chatbot, der auch von Personen in der EU genutzt wird, fällt darunter.

Postest du rein privat? Dann bist du raus. Relevant wird es, sobald du «nicht privat» postest – also als Unternehmen, Behörde, Verein oder Creator.

Was musst du konkret kennzeichnen?

Ab dem 2. August gilt:

  • Chatbot – muss sich gegenüber Nutzenden klar als KI zu erkennen geben.
  • KI-Bilder, KI-Videos, KI-Audios – müssen als KI-generiert oder KI-bearbeitet gekennzeichnet werden.
  • Deepfakes – müssen klar und deutlich als künstlich erzeugt markiert sein.

Die Ausnahme, die viele nicht kennen

Nicht jeder KI-unterstützte Inhalt fällt unter die Kennzeichnungspflicht. Text, den du mit KI-Unterstützung schreibst, aber selbst inhaltlich prüfst und freigibst, musst du nicht kennzeichnen. Die Pflicht zielt auf Inhalte ohne menschliche redaktionelle Kontrolle – nicht auf klassisches, von dir verantwortetes Marketing-Copywriting.

Was passiert bei Verstössen?

Bei Verstössen drohen Bussgelder bis in die Millionenhöhe – laut Verordnung bis zu 15 Millionen Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem, was höher ausfällt.

Fazit

Der 2. August 2026 ist kein Datum, das du verstreichen lassen solltest, nur weil dein Unternehmen in der Schweiz sitzt. Sobald deine Inhalte auch Kundschaft in der EU erreichen, bist du betroffen. Am besten schaffst du dir jetzt schon einen Überblick, wo in deinem Marketing KI im Einsatz ist – bei Bildern, Videos, Audios oder Chatbots.

Wichtig: Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Lass deinen konkreten Fall von einer Fachperson prüfen.


Wir helfen dir, deinen Content-Auftritt fit zu machen

Du weisst noch nicht, ob und wo KI in deinem Marketing kennzeichnungspflichtig wird?
Wir schaffen mit dir gemeinsam Klarheit – von der Bestandsaufnahme bis zur laufenden Umsetzung.

Mehr über unser Angebot erfahren.

 

👉 Kostenloses Gespräch sichern
✉️ E-Mail Anfrage

 


FAQ: Häufige Fragen zur KI-Kennzeichnungspflicht

Ab wann gilt die Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte?

Ab dem 2. August 2026. Der EU AI Act selbst ist schon seit 2024 in Kraft, diese konkrete Pflicht (Artikel 50) wird ab diesem Datum verbindlich.

Gilt das auch für Schweizer Unternehmen ohne Sitz in der EU?

Ja, sobald deine Werbung oder dein Chatbot auch Kundschaft in der EU erreichen soll. Massgeblich ist nicht der Firmensitz, sondern ob der Output auf den EU-Markt zielt.

Muss ich mit KI geschriebene Texte auch kennzeichnen?

Nicht zwingend. Wenn du den Text selbst inhaltlich prüfst und freigibst, fällt er nicht unter die Kennzeichnungspflicht.

Was droht bei einem Verstoss?

Bussgelder bis zu 15 Millionen Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes.

Sonia Porcelli

Autorin dieses Beitrags

Sonia Porcelli

Inhaberin von 180grad marketing + communications gmbh
Ich unterstütze KMU und Start-ups dabei, Marketing und Kommunikation klarer zu positionieren, sauber zu strukturieren und konsequent umzusetzen. Der Fokus liegt auf Lösungen, die nicht nur gut aussehen, sondern im Alltag funktionieren und Resultate bringen.
auf LinkedIn vernetzen.
Inhaltsverzeichnis